Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 41-IV-19 (HS), 42-IV-19 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14604
VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 41-IV-19 (HS), 42-IV-19 (e.A.) (https://dejure.org/2019,14604)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23.05.2019 - 41-IV-19 (HS), 42-IV-19 (e.A.) (https://dejure.org/2019,14604)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 41-IV-19 (HS), 42-IV-19 (e.A.) (https://dejure.org/2019,14604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,14604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VerfGH Sachsen
  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Rechtsweges zum Verfassungsgerichtshof; Geltendmachung einer Verletzung von Grundrechten des Grundgesetzes; Geltendma...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • VerfGH Sachsen, 12.07.2010 - 54-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 41-IV-19
    Hierzu gehört neben der - offenbar zumindest von seinem Pflichtverteidiger in seinem Namen eingelegten - Beschwerde nach § 304 StPO die weitere Beschwerde nach § 310 StPO zum Oberlandesgericht (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - Vf. 54-IV-10 [HS]/ Vf. 55-IV-10 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 124-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 41-IV-19
    Dies setzt voraus, dass die angegriffene Entscheidung mit der Verfassungsbeschwerde vorgelegt oder zumindest in ihrem wesentlichen Inhalt mitgeteilt wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. März 2009 - Vf. 124-IV-08, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 2-IV-18; BVerfG, Beschluss vom 12. August 2010 - 2 BvR 1465 - juris Rn. 5; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.02.2011 - 102-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 41-IV-19
    Auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen muss der Verfassungsgerichtshof ohne weitere Nachforschungen in der Lage sein zu beurteilen, ob die behauptete Grundrechtsverletzung zumindest möglich erscheint (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Februar 2011 - Vf. 102-IV-10; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 77-IV-15).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 20-IV-18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 41-IV-19
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15[e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 25-IV-16; Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 139-IV-17; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 26.10.2017 - 116-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 41-IV-19
    Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 2-IV-16; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 2-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 41-IV-19
    Eine Verfassungsbeschwerde kann nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 7 Nr. 4, § 27 Abs. 1 SächsVerfGHG nur mit der Behauptung erhoben werden, durch die öffentliche Gewalt in einem in der Verfassung des Freistaates Sachsen niedergelegten Grundrecht verletzt zu sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 3. März 2016 - Vf. 2-IV-16; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - Vf. 116-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 17.07.2015 - 71-IV-15
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 41-IV-19
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15[e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 25-IV-16; Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 139-IV-17; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 25-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 41-IV-19
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15[e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 25-IV-16; Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 139-IV-17; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.08.2016 - 100-IV-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 41-IV-19
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofs, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. August 2016 - Vf. 100-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.01.2018 - 139-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.05.2019 - 41-IV-19
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 17. Juli 2015 - Vf. 71-IV-15 [HS]/Vf. 72-IV-15[e.A.]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 25-IV-16; Beschluss vom 11. Januar 2018 - Vf. 139-IV-17; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 77-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 2-IV-18
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 86-IV-20
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 41-IV-19 [HS]/Vf. 42-IV-19 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 2 BvR 1768/19 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 05.02.2021 - 2-IV-21
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20; Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 41-IV-19 [HS]/Vf. 42-IV-19 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 2 BvR 1768/19 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 24.07.2020 - 89-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Begründung

    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 41-IV-19 [HS]/Vf. 42-IV-19 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 2 BvR 1768/19 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 96-IV-20
    Im Rahmen der Prüfung der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist es nicht Aufgabe des Verfassungsgerichtshofes, sich anhand hinzugezogener Akten den Lebenssachverhalt selbst zu erschließen, aus dem sich eine behauptete Grundrechtsverletzung ergeben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Juni 2020 - Vf. 86-IV-20; Beschluss vom 23. Mai 2019 - Vf. 41-IV-19 [HS]/Vf. 42-IV-19 [e.A.]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2019 - 2 BvR 1768/19 - juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht